Start-Stop OFF Zürich

Start-Stop OFF –
Automatik deaktivieren

Professionelle Start-Stop Deaktivierung in Zürich und der ganzen Schweiz. Bei Monillo in Volketswil deaktivieren wir die Start-Stop Automatik Ihres BMW, Mercedes, Audi oder VW dauerhaft per Software, für Rennstrecke und Privatstrecke.

Start-Stop OFF bei Monillo Zürich, Automatik deaktivieren

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Vorteile

Warum Start-Stop OFF?

Start-Stop OFF in Zürich und der Schweiz befreit Sie vom lästigen automatischen Abschalten des Motors, dauerhaft per Software, ohne jeden Start manuell deaktivieren zu müssen.

Start-Stop deaktiviert

Die Start-Stop Automatik wird per Software dauerhaft deaktiviert. Bei Monillo in Zürich müssen Sie nicht mehr bei jeder Fahrt den Knopf drücken, der Motor bleibt immer an.

Kein nerviges Abschalten

Schluss mit dem störenden Abschalten an jeder Ampel. Ihr Fahrzeug läuft durchgehend und ist sofort fahrbereit, besonders angenehm im Stadtverkehr in der Schweiz.

Jederzeit rückgängig möglich

Die Start-Stop Deaktivierung kann jederzeit zurückgesetzt werden. Bei Monillo in Volketswil speichern wir die Original-Software und können den Serienstand bei Bedarf wiederherstellen.

Nur für Rennstrecke / Privatstrecke

Unsere Start-Stop OFF Lösung in der Schweiz ist ausschliesslich für den Einsatz auf der Rennstrecke oder Privatstrecke konzipiert. Nicht für den öffentlichen Strassenverkehr.

Häufige Fragen

Fragen zu Start-Stop OFF

Genervt von Start-Stop?

Kontaktieren Sie Monillo in Volketswil für Ihr persönliches Start-Stop OFF Angebot. Wir beraten Sie gerne und finden die optimale Lösung für Ihr Fahrzeug, ob aus Zürich, Winterthur oder der ganzen Schweiz.

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Quellen & Rechtliches

Eingriffe an Motorsteuerung und Abgasanlage unterliegen in der Schweiz klaren Vorgaben. Unsere Aussagen zu zulässigem Einsatzbereich, Eintragung, Lärm- und Abgasvorschriften stützen sich auf:

  • ASTRA, Bundesamt für Strassen, zuständig für Typengenehmigung und nationale Verkehrsregulatorik.
  • Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), insbesondere Art. 35 (Abgas) und Art. 41a (Lärm und Lärmemissionen).
  • Leistungssteigerungen für den öffentlichen Strassenverkehr werden nach Begutachtung am Strassenverkehrsamt des Wohnkantons (z.B. StVA Zürich) im Fahrzeugausweis eingetragen, üblicherweise mit Homologation am DTC AG Vauffelin.
  • Eingriffe an der Abgasanlage wie DPF-, AdBlue-, EGR- oder NOx-OFF und Geschwindigkeitslimitaufhebungen sind in der Schweiz für den öffentlichen Strassenverkehr nicht zugelassen und ausschliesslich für Rennstrecke, Privatstrecke oder Fahrzeuge im Export bestimmt.